Di. Mrz 19th, 2024

Die Turnierordnung

Elmshorner Schachclub von 1896 e.V.

Turnierordnung

1.Allgemeine Regeln

1.1 Für alle vom ESC veranstalteten Turniere gelten die Regeln des Weltschachbundes (FIDE) und die Regeln des Deutschen Schachbundes.

1.2 Sollten bei einem Turnier weitergehende Regeln als die Regeln dieser Turnierordnung erforderlich sein, sind diese vor Turnierbeginn bekanntzugeben.

1.3 Bei allen vom ESC veranstalteten Turnieren haben sich die Schachsportler an die Regeln dieser Turnierordnung und an das Gebot der sportlichen Fairness zu halten.

1.4 Für die Ausschreibung und die Austragung aller vom ESC veranstalteten Turniere ist der Turnierleiter verantwortlich. Turnierleiter ist der Schachwart des ESC, bei dessen Verhinderung der 2. Schachwart des ESC.

1.5 Fühlt sich ein Schachsportler durch eine Entscheidung des Turnierleiters in seinen Rechten verletzt, kann er gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen.

1.6 Über den Einspruch entscheidet entweder ein vor Turnierbeginn einberufenes Schiedsgericht oder, wenn kein Schiedsgericht einberufen wurde, der Vorstand des ESC.

1.7 Neben anderen Turnieren veranstaltet der ESC kalenderjährlich nachstehend genannte Turniere:

1.7.1 Die Vereinsmeisterschaft

1.7.2 Das Pokalturnier

1.7.3 Das Blitzmeisterschaftsturnier .

 

2. Die Vereinsmeisterschaft

2.1. Die Vereinsmeisterschaft wird im Schweizer-System-Modus ausgetragen.

2.2. Es werden neun Runden gespielt. Bei geringer Beteiligung werden sieben Runden gespielt.

2.3. Die Bedenkzeit beträgt für jeden Spieler für die ersten 40 Züge zwei Stunden. Nach der ersten Zeitkontrolle erhalt jeder Spieler eine Stunde für den Rest der Partie.

2.4 Für die Endtabelle gilt folgende Wertungsreihenfolge:

1. die erzielten Punkte (gilt für die folgenden als Definition von „punktgleich“)

2. die Buchholzwertung (Wertung „n-1“ – der Gegner mit den wenigsten Punkten wird in dieser Wertung gestrichen)

3. die Anzahl der Siege

2 5 Vereinsmeister für die laufende Saison ist der Sieger des Turniers.

2 5.1 Stehen nach Beendigung des Turniers zwei Sportler punktgleich an der Spitze, entscheidet über den Gewinn der Vereinsmeisterschaft ein Stichkampf.

2.5.1.1 Der Stichkampf wird über zwei Partien ausgetragen.

2 5.1 2 Die Farbverteilung der ersten Partie wird ausgelost und wechselt nach jeder Partie.

2 5.1.3.Besteht nach Beendigung des Stichkampfes weiterhin Punktgleichheit, werden zwei Schnellschachpartien ausgetragen.

2 5.1.4. Steht auch dann der Gewinn der Vereinsmeisterschaft nicht fest, entscheidet der Turnierleiter über den weiteren Verlauf zur Ermittlung des Vereinsmeisters

2 5.2 Stehen nach Beendigung des Turniers mehr als zwei Spieler punktgleich an der Spitze, wird zwischen diesen Spielern ein Rundenturnier ausgetragen.

2.5.2.1 Der Gewinner des Rundenturniers ist Vereinsmeister.

2 5.2.2 Stehen nach Beendigung des Rundenturniers zwei oder mehr Spieler weiterhin punktgleich an der Spitze, so entscheidet deren Buchholzwertung im normalen Turnier.

2.5.2.3. Steht auch dann der Gewinn der Vereinsmeisterschaft nicht fest, entscheidet der Turnierleiter 0ber den weiteren Verlauf zur Ermittlung des Vereinsmeisters

 

3. Das Pokalturnier

3.1 Das Pokalturnier hat den Zweck, die Gewinner der Vereinspokale zu ermitteln.

3.2 Das Pokalturnier wird in zwei Gruppen, der Gruppe A und der Gruppe B, ausgetragen.

3.3 Das Pokalturnier wird je nach Teilnehmerzahl und zeitlichem Rahmen als Rundenturnier “Jeder gegen Jeden“ oder als Schweizer-System-Turnier ausgetragen.

3.4 Die Bedenkzeit für eine Partie beträgt für jeden Schachsportler bis zu 30 Minuten. Der Turnierleiter setzt diese je nach Teilnehmerzahl und zeitlichem Rahmen vor dem Turnier fest.

3.5 Die Spielberechtigung der Schachsportler für die einzelnen Gruppen bestimmt der Turnierleiter aufgrund der Spielstärkezahlen.

3.6 Der Sieger der Gruppe A gewinnt den A-Gruppen-Pokal; der Sieger der Gruppe B gewinnt den B-Gruppen-Pokal.

3.7 Bei Punktgleichheit ist entsprechend 2.5.1. bis 2.5.2.3 zu verfahren.

3.8 Durch die Annahme eines Vereinspokals verpflichtet sich der Schachsportler, den Vereinspokal pfleglich zu behandeln und vor Beginn des folgenden Pokalturniers dem Turnierleiter zu übergeben.

3.9 Für Verlust oder Beschädigung eines Vereinspokals haftet dessen Besitzer.

 

4. Das Blitzmeisterschaftsturnier

4.1 Das Blitzmeisterschaftsturnier hat den Zweck, den Vereinsblitzmeister zu ermitteln.

4.2 Das Blitzmeisterschaftsturnier wird in zwei Gruppen, der Gruppe A und der Gruppe B ausgetragen.

4.3 Das Blitzmeisterschaftsturnier wird als Rundenturnier >Jeder gegen Jeden< ausgetragen.

4.4 Die Bedenkzeit einer Partie beträgt für jeden Schachsportler fünf Minuten.

4.5 Vereinsblitzmeister für das laufende Kalenderjahr ist der Sieger der Gruppe A.

4.6 Bei Punktgleichheit in der A- bzw. in der B-Gruppe ist entsprechend 2.5.1. bis 2.5.2.3 zu verfahren.

 

5. Der Umgang mit Schachuhren

5.1 Die Schachuhren sind pfleglich zu behandeln.

5.2 Die Betätigung der Druckknopfschaltung der Schachuhren hat durch die Zughand zu erfoIgen.

5.3 Es ist nicht erlaubt, die Druckknopfschaltung der Schachuhren mittels Schachfiguren zu betätigen.

5.4 Für Beschädigungen an den Schachuhren durch unsachgemäße Behandlung ist der Schädiger zum Ersatz verpflichtet.

 

6. Ahndung von Regelverstößen

6.1 Verletzt ein Schachsportler die Regeln dieser Turnierordnung in grober Weise, kann der Vorstand des ESC gegen diesen Schachsportler folgende Maßnahmen treffen :

6.1.1 Erteilung einer Ruge,

6.1.2 Verlustwertung der Partie, in der die Regelwidrigkeit begangen wurde,

6.1.3 Ausschluss vom Turnier, in dem die Regelwidrigkeit begangen wurde,

6.1.4 Spielverbot für mehrere Turniere,

6.1.5 Spielverbot für einen begrenzten Zeitraum,

6.1.6 Spielverbot für Vereinsmannschaften,

6.1.7 Streichung von der Mitgliederliste.

6.2 Die Maßnahmen 6.1.1, 6.1.2. und 6.1.3. können vom Turnierleiter ohne Zustimmung des Vereinsvorstandes getroffen werden.

 

7. Schlussbestimmungen

7.1 Die Vorschriften der Vereinssatzung werden durch diese Turnierordnung nicht berührt.

7.2 Änderungen dieser Turnierordnung sind nur mit Zustimmung der Hauptversammlung oder einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung möglich.