Anträge von Enno Schwanke zur Vereinsmeisterschaft
Antrag 1:
Alt:
2.1. Die Vereinsmeisterschaft wird in einer A- und B-Gruppe im Schweizer-System-Modus ausgetragen. Die DWZ-Grenze wird vom Vorstand festgelegt. Ausnahmen kann der Turnierleiter zugelassen.
Neu:
2.1. Die Vereinsmeisterschaft wird in einer Gruppe im Schweizer-System-Modus ausgetragen.
Begründung:
Die Aufteilung in zwei getrennte Gruppen hat sich in der Praxis nicht bewährt. Für eine Rückkehr zum alten Modus sprechen folgende Gründe:
- Ziel verfehlt: Der Testlauf mit dem neuen Modus sollte eigentlich mehr starke Spieler zur Teilnahme motivieren. Dieser erhoffte Effekt hat sich leider nicht eingestellt.
- Chancengleichheit für alle: In einer gemeinsamen Gruppe hat potenziell wieder jedes Mitglied die theoretische Chance, Vereinsmeister zu werden. Diese sportliche Offenheit macht den Reiz des Turniers aus.
- Stärkung des Vereinslebens: Eine große Gruppe probt den Austausch und den Zusammenhalt im Verein. Durch die strikte Trennung spielen stärkere und schwächere Spieler aktuell nur noch nebeneinanderher statt miteinander.
- Lerneffekt und Motivation: Schwächere und jüngere Spieler lernen am meisten, wenn sie gegen die Top-Spieler des Vereins antreten können. Diese wichtige Erfahrung wird ihnen in der B-Gruppe komplett genommen.
Ich bitte um die Aufnahme dieses Antrags in die Tagesordnung und um die Abstimmung der Mitgliederversammlung.
Antrag 2:
2.6 Ausschluss von Spielern bei Nichtaustragung von Partien
Der Turnierleiter kann Spieler und Spielerinnen, die schuldhaft mehr als zwei Partien nicht ausgetragen haben, aus dem Turnier nehmen.
Eine schuldhaft nicht ausgetragene Partie liegt insbesondere vor, wenn:
a) eine Partie im Vorfeld abgesagt wurde und die verursachende Person sich nicht um einen verbindlichen Nachholtermin bemüht hat,
b) eine angesetzte Partie nicht zustande kommt, weil die verursachende Person zum vereinbarten Termin unentschuldigt nicht antritt oder kurzfristig absagt, ohne dass ein neuer Termin verbindlich vereinbart oder ein kampfloser Ausgang herbeigeführt wird.
Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn die betroffene Person nachvollziehbare und gewichtige Gründe für die Nichtaustragung der Partien darlegt (z. B. längere Krankheit, längerer Urlaub). Über die Anerkennung solcher Gründe entscheidet der Turnierleiter.
Begründung:
Wenn Partien über längere Zeit ungespielt bleiben und nicht nachgeholt werden, führt das zu erheblichen Problemen im Turnierverlauf. Für diese Regelung sprechen folgende Gründe:
- Schutz des Turnierflusses: Wenn zu viele Partien aus den Vorrunden offen sind, verzögert das die Auslosung der nächsten Runden oder führt zu unvollständigen Tabellenbildern.
- Fairness und Planbarkeit: Wer zwei Spiele im Rückstand ist, blockiert den geordneten Ablauf des Turniers. Eine automatische Nullung sorgt dafür, dass nur noch aktive Spieler gepaart werden, die im Zeitplan liegen.
- Verbindlichkeit: Die Regelung schafft einen klaren Anreiz, ausstehende Partien zeitnah nachzuholen, um nicht für die nächste Runde ausgesetzt zu werden.
Ich bitte um die Aufnahme dieses Antrags in die Tagesordnung und um die Abstimmung der Mitgliederversammlung.
Enno Schwanke
